allgemeine geschäftsbedingungen & lieferbedingungen §1 geltung der bedingungen die nachstehenden allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen leistungen, lieferungen und auskünfte des ries-it-com computerservice. inhaber: steffen schmelzer, wörnitzstraße 10, 86759 wechingen / fessenheim, deutschland. §2 vertragsabschluß angebote sind, auch bezüglich preisangaben,  freibleibend und unverbindlich. der kunde ist vier wochen an seinen auftrag gebunden. aufträge bedürfen nur rechtswirksamkeit der bestätigung durchries-it-com computerservice. nebenabreden, änderungen und ergänzungen sind nur gültig, wenn ries-it-com computerservice sie schriftlich bestätigt. §3 preise, preisänderungen die preise schließen die gesetzliche umsatzsteuer ein. soweit zwischen vertragsabschluß und vereinbartem und / oder tatsächlichen lieferdatum mehr als sechs monate liegen,gelten die zur zeit der lieferung oder bereitstellung gültigen preise des ries-it-com computerservice. §4 lieferung / lieferzeiten  die einhaltung von lieferfristen und terminen setzt die rechtzeitige erfüllung der vertragspflichten des kunden voraus. lieferfristen beginnen mit dem datum der auftragsbestätigung ries-it-com computerservice. §5 haftungsbegrenzung bei lieferung wird ein abnahmeprotokoll erstellt. bei schäden, die nicht an der gelieferten ware selbst entstanden sind, ist die haftung wegen fehlens zugesichertereigenschaften auf schäden beschränkt, hinsichtlich derer der kunde durch die zusicherung abgesichert werden sollte. in jedem fall ist die haftung des ries-it-com computerservice beschränkt, das diese ansprüche den entstandenen verlust und entgangenen gewinn nicht übersteigen dürfen, den für schadenersatzansprüche jeder art dahingehend ries-it-com computerservice bei vertragsabschluß unter berücksichtigung der umstände, die ries-it-com computerservice gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche folgen einer vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. weitergehende haftungsbeschränkungen in diesen agb bleiben unberührt. sämtliche ersatzansprüche gegen ries-it-com computerservice gleich aus welchem rechtsgrund, verjähren spätestenssechs monate seit belieferung, wenn nicht die gesetzliche verjährungsfrist kürzer ist. die sonderregelung für gewährleistungsansprüche in § 6 abs. (6) bleibt unberührt für software und daten wird keine gewährleistung eingegangen.vielmehr gilt hier ein haftungsausschluß, da daten auchdurch hardware- oder bedienungsfehler des kunden / auftraggebers zerstört werden können. der kunde / auftraggeber ist für regelmäßige datensicherung selbst verantwortlich. §6 widerrufsrecht ein widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: software, cd´s, dvd´s, cd-rom´s und videos, die vom verbraucher entsiegelt wurden. auch bei waren die nach kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein widerrufsrecht ausgeschlossen. §7 eigentumsvorbehalt bis zur erfüllung aller forderungen, die ries-it-com computerservice aus jedem rechtsgrund gegen den kunden zum zeitpunkt der lieferung zustehen, behält sich ries-it-com computerservice das eigentum an den gelieferten waren vor (vorbehaltsware). der kunde darf über die vorbehaltsware nicht verfügen. §8 gewährleistung / haftungsausschluss die verjährungsfrist für gesetzliche mängelansprüche beträgt 2 jahre ab lieferdatum. in diesem zeitraum gewährleisten wir, dass die liefergegenstände nach dem jeweiligen stand der technik frei von fehlern sind. eine haftungfür normale abnutzung ist ausgeschlossen. gebrauchte ware wird je nach zustand mit einer individuellen gewährleistung verkauft. keine gewähr übernehmen wir für mängel und schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer verwendung, nichtbeachtung von anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger behandlung entstanden sind. dies gilt insbesondere für den betrieb der gegenstände mit falscher stromart oder spannung sowie anschluss an ungeeigneten stromquellen. das gleiche gilt für mängel und schäden, die aufgrund von brand, blitzschlag, explosion oder netzbedingten überspannungen, feuchtigkeit aller art, falscher oder fehlender programm-software und / oder verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der kunde weist nach, dass diese umstände nicht ursächlich für den  gerügten mangel sinddie gewährleistung erlischt, wenn der kunde eingriffe und / oder reparaturen an geräten ohne ausdrückliche, schriftliche bestätigung der firma ries-it-com computerservice oder durch personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiertwurden, sofern die störung damit im zusammenhang stehen kann. soweit ein mangel der kaufsache vorliegt, sind wir zur mängelbeseitigung oder zur ersatzleistung nach wahl des käufersberechtigt. um datenverlusten in folge von reparatur oder mangel der ware vorzubeugen, empfehlen wir die durchführung regelmäßiger datensicherungen, da eine haftung für derartige mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. dieserhaftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger verursachung. sind wir zu ersatzlieferungen nicht bereit oder in der lage, schlägt die ersatzlieferung oder die mängelbeseitigung mindestenszweimal fehl oder sind ersatzlieferung bzw. mängelbeseitigung für den käufer unzumutbar, so ist der käufernach seiner wahl berechtigt, vom vertrag zurückzutreten oder eine angemessene herabsetzung des kaufvertrages zu verlangen. §9 zahlung zahlungen mit befreiender wirkung können nur unmittelbar an ries-it-com computerservice oder auf ein von ihm angegebenes bankkonto erfolgen. zahlungen werden sofort nach lieferung und/oder installation, beziehungsweise nach absprache zwischen ries-it-com computerservice und dem kunden fällig. §10 geheimhaltung, datenschutz, datenverarbeitung  der vertragspartner wird hiermit gemäß §33 abs. 1 des bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass ries-it-com computerservice in dem durch die gesetzlichen bestimmungen vorgegebenen rahmen personenbezogene daten ihrer kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die begründung und änderung der kundenverträge erforderlich sind(bestandsdaten). dazu gehören z.b. name, anschrift und geburtsdatum. das geburtsdatum wird zur sicheren unterscheidung namensgleicher kunden benötigt. ries-it-com computerservice steht dafür ein, dass alle personen, die von ries-it-com computerservice mit derabwicklung von leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen vorschriften  in ihrer jeweils gültigen fassung kennenund beachten.kundenspezifische daten, die ries-it-com computerservice oder einem seiner mitarbeiter bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben. (stand 04/2010) computerservice ries-it-com wörnitzstraße 10 86759 wechingen/ fessenheim